Ihr Datenschutzbeauftragter

nach EU-Datenschutz-Grundverordnung.

Fit für die EU-Datenschutz-Grundverordnung

Das EU-Parlament hat die Reform des Europäischen Datenschutzrechts verabschiedet. Ab 2018 gelten neue Regeln, die besonders Unternehmen stärker im Fall eines Datenschutzverstoßes einbeziehen. Wir bieten Ihnen von der Beratung zum gesetzlichen Rahmen bis zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten alle wichtigen Leistungen.

Unterstützung Ihres Datenschutzes

Das Basispaket deckt die Grundlagen der gesetzlichen Anforderungen ab. Sie benennen einen internen Datenschutzbeauftragten, der von unseren Datenschutzexperten mit vollem Einsatz unterstützt wird.

  • Rechtskonforme Benennungsurkunde des Datenschutzbeauftragten nach den Anforderungen des BDSG / EU-DSGVO
  • Rechtskonforme Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis
  • Überprüfung und Ergänzung der Datenschutzerklärung auf der Website
  • Überprüfung von Betriebsvereinbarungen mit Datenschutzbezug
  • Bestandsaufnahme der technischen und organisatorischen Maßnahmen
  • Standardisierte Verfahrensdokumentation
  • Prüfung der Verträge mit externen Dienstleistern und Implementierung der Vertragsanlage Auftragsdatenverarbeitung (BDSG) bzw. Auftragsverarbeitung (EU-DSGVO)
  • Kompakte Online-Schulung für Mitarbeiter (Sensibilisierung und Information)
  • Kompakte Erstellung des internen Verfahrensverzeichnis
  • Erstellung des öffentlichen Verfahrensverzeichnis
  • Auskunft gegenüber Betroffenen und Behörden

Stellung eines Datenschutzbeauftragten

Wir stellen Ihnen einen externen Datenschutzbeauftragten, der diese Rolle in Ihrem Unternehmen übernimmt. Ein interner Datenschutzbeauftragter ist somit nicht notwendig.

  • Benennung des Datenschutzbeauftragten
  • Informationen bei Änderung des Datenschutzes
  • Datenschutzerklärung auf Webseite
  • Technisch-organisatorische Maßnahmen
  • Verpflichtung der Mitarbeiter auf Datengeheimnis
  • Kompakte Ersterstellung Verfahrensverzeichnis
  • Schulungspaket für Mitarbeiter planen
  • Auftragsdatenverarbeitungsvertrag
  • Auskunft gegenüber Betroffenen und Behörden
  • Bereitschaft zur Prüfung der Verträge mit Dienstleistern und Implementierung der Vertragsanlage bzw. Auftragsverarbeitung (EU-DSGVO)
  • Jährlicher Tätigkeitsbericht

Sicherheit schaffen. Vertrauen gewinnen.

Datenschutz in Unternehmen ist angesichts der fortschreitenden Digitalisierung ein elementarer Baustein in der internen und externen Zusammenarbeit. Das Datenschutzgesetz gibt entsprechende Vorgaben, die bei der Verarbeitung von Daten zu berücksichtigen sind und die Sicherheit für alle Beteiligten reguliert.

Prüfen

In einem Audit wird der aktuelle Stand des Datenschutzes ermittelt. Es werden alle Vorgänge und Systeme inventarisiert, die personenbezogene Daten berühren.

Bestimmen

Durch technisch-organisatorische Maßnahmen und ein sauberes Verfahrensverzeichnis, wird die Grundlage für den Datenschutz gelegt. Dazu gehört ebenso die Verpflichtung auf das Datengeheimnis.

Schulen

Lassen Sie Ihren bestehenden externen Datenschutzbeauftragten nach aktuellem Gesetz schulen. Oder bringen Sie Ihre Mitarbeiter durch eine Sensibilisierungsschulung ins Bild.

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